Baurecht

Wir beraten und betreuen Sie gerne bei allen Fragen und Anliegen im (öffentlichen) Baurecht, das aus den Bereichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht besteht. Das Bauplanungsrecht wird immer dann relevant, wenn die Gemeinde oder Stadt durch Aufstellung eines Bebauungsplans – der wie ein „kommunales“ Gesetz gilt – die rechtlichen Grundlagen für den Bau und die Errichtung von Vorhaben (Wohnungsbau, Gewerbebau, Schaffung von Neubaugebieten oder auch öffentlichen Einrichtungen) schaffen will. Werden solche Vorhaben geplant, gilt es auf eine ganze Reihe von Punkten zu achten und auf diese hinzuweisen. So hat der Gemeinderat Aspekte wie Schutz der Nachbarschaft, Gesundheitsschutz, Fragen der verkehrlichen Erschließung sowie den Umwelt- und Naturschutz bei der Planung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen.

Wenn diese Kriterien nicht richtig und umfassend berücksichtigt werden, kann eine solche Planung beispielsweise von betroffenen Grundstücksnachbarn und Eigentümern in einem Beschwerdeverfahren vorgebracht werden. Diese Einwendungen erarbeiten wir für Sie und bringen diese Punkte bei der betreffenden Gemeinde und den beteiligten Behörden Bauamt, Baurechtsbehörde, Naturschutzbehörde) vor. Auch unterstützen wir Sie durch die Teilnahme an Besprechungen mit Behörden und ggf. notwendigen Verhandlungen.

Am Ende eines solchen Prozesses kann aber auch die Notwendigkeit entstehen, einen Bebauungsplan „anfechten“ zu müssen, um seine Interessen durchzusetzen. Dies wird dann im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens erfolgen, bei dem am Ende ein Bebauungsplan insgesamt oder teilweise vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben werden kann.

Oftmals stellen sich im Zusammenhang mit der Überplanung von Gebieten und Grundstücksflächen (Flurstücke) auch Fragen des Umlegungsrechts, d.h. Fragen der zwangsweisen Neuverteilung und Zuordnung von Grundstücken zur Umsetzung einer beabsichtigten Planung. Auch in diesen Verfahren beraten und unterstützen wir gerne mit der Überprüfung von den entsprechenden Behördenentscheidungen (Umlegungsbeschluss) und mit Verhandlungen bei den beteiligten Gemeinden und Bürgermeistern, um für Sie als Grundstückseigentümer das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Der zweite große Bereich und Schwerpunkt im Baurecht ist das Bauordnungsrecht, bei dem es einerseits um Fragen der konkreten Zulässigkeit von Bauvorhaben und Projekten geht und andererseits um die Verhinderung von Gefahren im Zusammenhang mit Gebäuden und Anlagen.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie von einer Baurechtsbehörde (Bauamt) eine beantragte Baugenehmigung nicht erhalten, weil diese – angeblich - rechtlich nicht zulässig sei oder von einem Vorhaben Gefahren ausgehen sollen. Gegen solche abgelehnten Anträge und Bescheide legen wir die notwendigen Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Klage (Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage) ein. Auch kann eine Baubehörde eine Nutzungsuntersagung oder einen Baustopp verhängen, der dann ebenfalls schnell mit den richtigen Mitteln angegriffen werden muss, um eine Bestandskraft solcher Entscheidungen und Verfügungen zu verhindern.

Wenn es um Lärmbelästigungen und Störungen z.B. von einem Vorhaben, einer Anlage oder einem (Nachbar)Grundstück geht, ist oftmals das Immissionenschutzrecht betroffen, das regelt, welche Lärmquellen und welche Störungen (Immissionen) in welchem Ausmaß zulässig sind. Hier unterstützen wir bei der genaueren Ermittlung von möglichen Quellen sowie bei der Einreichung von Einwendungen – aber auch bei der Vermittlung zwischen den Beteiligten und Betroffenen. Wir verfügen hierzu über ein Netzwerk an Gutachern und Spezialisten, die notwendige Untersuchungen durchführen können.

Unsere Leistungen im Baurecht:

  • Bauplanungsrecht (BauGB, BauNVO)
  • Bauordnungsrecht (LBO)
  • Immissionenschutzrecht
  • Umweltrecht
  • Wasserrecht
  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Bau-, Werk- und Generalunternehmerverträgen
  • Gewährleistung
  • Bauprozesse
  • Bauabnahme
  • selbständiges Beweisverfahren